SCHEIDUNG EINREICHEN

Wie rei­che ich die Schei­dung ein?

Voraussetzung, Ablauf & Kosten

  • In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang
  • Sie benötigen die Heiratsurkunde und ihren Personalausweis. Gerne können Sie uns diese Dokumente auch per Handyfoto über das Internet senden.
  • Die einvernehmliche Online-Scheidung bietet sich im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung als besonders effektiv und kostengünstig an. Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung noch mit einer Scheidungsfolgen­vereinbarung koppeln, so wird die Scheidung  in der Regel innerhalb von wenigen Monaten vollendet sein.
  • Mittlerweile sind wir online direkt mit den Gerichten über das Portal BEA verbunden und können die Anträge online senden.
  • Wir raten, vorab den Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen.
  • Die Gerichte bieten sogar per Videokonfrenez ONLINE-Gerichtstermine an.

Örtlich zuständiges Gericht

In der Regel ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig, in dem Sie zuletzt als Eheleute gewohnt haben. Der Scheidungsanwalt wird Ihnen jedoch dabei helfen, das örtlich zuständige Gericht zu finden.

Scheidung beantragen

Sie möchten sich scheiden lassen?
Das Verfahren  findet vor dem Familiengericht statt. Als Antragsteller oder Antragstellerin müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen (Anwaltszwang, mindestens ein Anwalt). Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie

  • der Scheidung zustimmt und
  • selbst keine Anträge (z.B. Anträge zum Unterhalt/Zugewinnausgleich usw.) stellen will.
  • also eine einvernehemliche Scheidung vorliegt

Verfahrensablauf

Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss die Scheidung in Ihrem Namen bei dem zuständigen Gericht beantragen. Sie stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu.

Durch den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts ist die Ehe geschieden.

Zum unverbindlichen Scheidungsantrag gelangen Sie durch den unteren LINK (SSL-verschlüsselte Anfrage).

→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG

Vorteile  einer einvernehmlichen ONLINE-SCHEIDUNG

Falls Sie die Scheidungsfolgen geregelt haben, entweder durch eine notarielle Vereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung) oder auch privatrechtlich untereinander, dann können Sie sich eigentlich den Weg in eine Kanzlei sparen. Wichtig ist aber, dass die notarielle Regelung sofort gültig ist, die privatrechtliche jedoch erst, wenn man diese vor Gericht als Vereinbarung festhält.