Was kostet die einvernehmliche Scheidung?

Eine Scheidung ohne einen Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit kostet viel weniger als eine streitige Scheidung und geht auch schneller.
Im Durchschnitt entstehen Anwaltskosten zwischen 850,85  und 2900 Euro für einen Scheidungssnwalt. Hat ein Ehepartner hingegen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, ist die Scheidung für ihn kostenfrei.

Der entsprechende Ehegatte sollte aber die Scheidung beim Anwalt einreichen, um die Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Denn ohne einen Anwalt ist der Scheidungsantrag unzulässig (Anwaltszwang).
Die Verfahrenskostenhilfe wird genehmigt, wenn der Antragsteller ein geringes Einkommen hat. In diesem Fall übernimmt sozusagen der Staat die Anwalts- und die Gerichtskosten. Dieser Betrag muss langfristig nicht zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse des jeweilgen Antragsstellers nicht verbessern.

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Falls Sie die Scheidungsfolgen geregelt haben, entweder durch eine notarielle Vereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung) oder auch privatrechtlich untereinander, dann können Sie sich eigentlich den Weg in eine Kanzlei sparen. Ferner dann, wenn sie sich einig sind und es „nichts zum teilen“ gibt bzw. der Unterhalt und die Angelegenheit mit den Kindern mitgeregelt wurde.

Wichtig ist aber, dass die notarielle Regelung bezüglich der Scheidungsfolgen (Bsp. Vermögensausgleich) sofort gültig ist, die privatrechtliche jedoch erst, wenn man diese vor Gericht als Vereinbarung festhält. Eine einvernehmliche Scheidung kommt also in Betracht, wenn man die Angelgenheit „einvernehmlich“ geregelt haben will.

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