Einvernehmliche Scheidung: Defintion, Ablauf

Mit anderen Worten auch: Die einverständliche Scheidung

Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung und was sind die Vorteile?

Definition:

Die einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten sich einig sind, sich scheiden zu lassen.

Entweder leben die Ehegattenseit seit über einem Jahr in getrennten Wohnungen oder beide bestätigen vor Gericht, dass sie seit einem Jahr innerhalb der Ehewohung getrennt gelebt haben. Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf von beiden nicht gewünscht werden.Die Ehe der Parteien ist dann gescheitert. Die Lebensgemeinschaft der Ehegatten besteht nicht mehr. Der Scheidungsantrag wird dann auf §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt.

Folgendes müssen die Parteien ggf. vor Gericht bestätigen, falls sie innerhalb der Ehewohnung getrennt gelebt haben.

Sie haben innerhalb der Ehewohnung dergestalt getrennt gelebt, dass sich jeder selbst versorgte und man ggf. nur für sich und die Kinder den Haushalt führte. Soweit die Ehegatten hierbei zusammenkamen, handelte es sich sozusagen nur um ein durch die Umstände bedingtes Nebeneinander ohne persönliche Beziehung. Die Wäsche wurde separat gewaschen und der Einkauf wurde separat bewerkstelligt.
Da beide Ehegatten vor Gericht dann persönlich dies bestätigen, nämlich, dass sie seit über einem Jahr innerhlab der Ehewohnung voneinander getrennt gelebt haben, die Beteiligten die Scheidung begehren, ist das Scheitern der Ehe und deren Zerrüttung unwiderlegbar zu
vermuten. Zeugen werden für diesen Vortrag keine benötigt. Es reicht, wenn die Ehegatten dies bestätigen.

Aber nicht nur über die Scheidung  sollte Einigkeit bestehen. Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung geht  noch viel weiter: Es sollte kein Streit über

  • Sorgerecht

  • Unterhalt

  • Ehewohnung

  • Vermögen

bestehen.

Neben der Scheidung an sich entscheidet der Richter im Scheidungstermin dann nur noch über den Versorgungsausgleich, der von Amts wegen durchgeführt führt. Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit („Rente“).

→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG