Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto
Willst du dem Verkäufer dein Auto zurückgeben? Dein VAO-Anwalt für den Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto hilft dir weiter.
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Die V · A · O Fachanwaltskanzlei hilft dir im Bereich des Rücktritts vom Kaufvertrag für dein Auto seit über 15 Jahren weiter. Dein Fall wird deutschlandweit von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut.
Allgemeine Infos bzgl. „Rücktritt vom Kaufvertrag“
Es gibt für dich als Käufer kein generelles Recht zum Rücktritt, denn für einen Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto müssen gesetzliche bzw. vertragliche Gründe vorliegen (Rücktrittsgrund notwendig), siehe auch § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung).
Die Aussagen von manchen, dass man von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann, sind falsch.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto ist nur möglich, wenn er vertraglich festgehalten wurde oder der Verkäufer seine gesetzlichen Vertragspflichten nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Wenn du einen Kaufvertrag abschließt, hast du also kein generelles Rücktrittsrecht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bis zu 2 Jahre und ab dem 01.01.2022 gelten die neuen Regelungen für den Autokauf (beispielsweise die verlängerte Beweislastumkehr bei Verbrauchergeschäften (1 Jahr). Ganz wichtig ist es, dass der Rücktritt nicht mündlich, sondern schriftlich erfolgen sollte.
Treten Mängel nach der Übergabe der Sache auf, hat du das Recht auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn es liegt Unmöglichkeit vor (Unfallauto, manipulierte Kilometerstand).
Durch den Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Wir helfen dir insbesondere bei der Rückabwicklung. Du gibst die Ware zurück und erhältst Zug um Zug dein Geld zurück, nämlich in dem du das Auto zurückübereignest und parallel im selben Moment den Kaufpreis zurückerhältst. Oder auch in dem Sinne, dass wir als VAO Anwaltskanzlei den Kaufpreis treuhänderisch vom Verkäufer überwiesen bekommen.
Beim Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer Schadensersatz verlangen, der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung. Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung gibt es Formeln. Bei der Berechnung ist zu unterscheiden, ob ein Neuwagen oder Gebrauchtwagen vorliegt.
WIDERRUF
Kann ich das gekaufte Auto immer nach 14 Tagen zurückgeben?
Automatisch gilt nicht, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann.
Das Widerrufsrecht gilt nicht automatisch für alle Verträge. Der Widerruf ist bei folgenden Verträgen und Geschäften sozusagen möglich:
Fernabsatzverträge (Online-Geschäfte, per Telefon)
Das heisst, du schließt den Vertrag per Internet oder am Telefon ab.
Haustürverträge, Verträge am Arbeitsplatz
Ein Vertreter kommt zu dir, ohne dass du ihn herbestellt hast
Verträge bei einer Veranstaltung, im Laden/Einkaufszentrum durch einen Standplatz oder auch auf der Straße
Dabei handelt es sich um spontane Verträge außerhalb von den Geschäftsräumen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären?
Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du das Auto nicht erhalten hast oder ein Sach-/ Rechtsmangel vorliegt.
„Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Andernfalls hast du gegebenenfalls ein gesetzliches Rücktrittsrecht“, erklärt Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Özdemir (Anwalt seit 2008). Ein Farbunterschied an einer bzw. mehreren Stellen des Autos, bedingt durch falsches Färben vom Hersteller kann beispielsweise ein wesentlicher Mangel sein und berechtigt dann zur Rückgabe oder zum Umtausch, wenn die Behebung 5% über dem Kaufpreis des Autos liegt.
Mit Urteil vom 28.05.2014, Az.: VIII ZR 94/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Sachmangel bereits dann erheblich sein kann und sozusagen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann, wenn die Mangelbeseitigungskosten 5% des Kaufpreises übersteigen.
Der Rücktritt für das Auto geht nicht, wenn das Auto wegen dem Farbunterschied reduziert war. Weiterhin handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, wenn etwas leicht zu beseitigen ist (zum Beispiel Fussel auf dem Sitz oder die Türe des Autos macht Geräusche beim aufmachen).
Vertragliches Rücktrittsrecht: Beispielsweise kann im Kaufvertrag stehen, dass der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Nichterfüllung des Vertrags zurücktreten darf und den Kaufpreis zurückerhält. Das ist zum Beispiel oft bei Online-Käufen der Fall, wenn der Händler eine kostenlose Retoure anbietet (kostenloses Zurücksenden der Kleiderware). Bei Autokäufen ist das eher nicht so.
Wie kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Falls ein Auto vorliegt, welches als unfallfrei verkauft wurde, kannst du als Käufer sofort den Rücktritt erklären. Oder du minderst den Preis.
Dies gilt auch für Autos deren Kilometerleistung manipuliert wurden. Immer mehr Autos werden manipuliert. Du sendest dem Verkäufer dann schriftlich die Rücktrittserklärung.
Wann kann ich von einem Kaufvertrag zurücktreten?
Falls ein Mangel an deinem Auto vorliegt und der Käufer die Nachbesserung verweigert bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert, so kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Weiterhin geht der Rücktritt, falls es sich bei dem gekauften Auto um ein Unfallauto handelt bzw. die Kilometer manipuliert wurden. Es gibt auch noch andere Varianten. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto helfen wir gerne weiter. Kontaktiere uns unverbindlich.
Wie lange kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Die Gewährleistungsfrist beträgt bis zu 2 Jahre. 24 Monate bei neuen Autos und 12 Monate bei gebrauchten. Zu beachten ist, dass die 12 Monate bei gebrauchten Autos nur gelten, wenn der Verkäufer dies mit dir vereinbart hat.
Wie ist die Beweislast bei der Gewährleistungsfrist?
Bis zum 31.12.2021 war es so, dass innerhalb der 6 Monate nach Erhalt des Autos vermutet wurde, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Du musstest also als Privatkäufer innerhalb der 6 Monate nicht nachweisen, dass das Auto von Anfang an mangelhaft war. Ab dem 01.01.2022 sind es 12 Monate. Zwischen den 13. und 24. Monat der Übergabe des Autos musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Wann liegt ein Mangel vor?
Nicht jeder Defekt bzw. Fehler stellt einen Mangel dar. Es gibt auch sozusagen Verschleißteile (Bremsen). Wir helfen dir gerne weiter. Kontaktiere uns. Entscheidend ist die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche Beschaffenheit (subjektiver und objektiver Sachmangel).
Kann ich den Mangel selbst am Auto beseitigen?
Du musst zunächst grundsätzlich den Verkäufer kontaktieren. Bitte keine Selbstvornahme ohne Absprache mit uns vornehmen. Sonst kannst du auf diesen Kosten sitzenbleiben und das ist dann für dich sicherlich sehr ärgerlich. Die Gewährung der Möglichkeit und Aufforderung zur Nacherfüllung ist stets Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wegen behaupteter Mängel der Kaufsache bzw. wegen einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Welche Entschädigung erhalte ich beim Rücktritt vom Kaufvertrag?
Du erhälst grundsätzlich den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und zusätzlich noch deine Aufwendungen (neue Reifen usw.). Wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst, musst du nicht das Auto zurückgeben, sondern auch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an den Autoverkäufer erstatten. Wie dies berechnet wird erzählen, wir die weiter unten.
Wie berechne ich die Nutzungsentschädigung?
Hier ist zu unterscheiden zwischen Neuwagen und gebrauchten Autos.
Formel Neuwagen:
Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : erwartete Gesamtlaufleistung
Beispielfall: Das Auto wurde für 100 000 Euro gekauft und du bist 1000 km gefahren. Die zu erwartende Gesamtfahrleistung beträgt für das konkrete Auto 250 000 km.
Berechnung: 100 000 Euro x 1000 km : 250 000 km = 400 Euro
Formel Gebrauchtfahrzeug:
Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrene Kilometer : (erwartende Gesamtlaufleistung: – Tachostand)
Beispielfall: Dein Auto hatte beim Verkauf einen Tachostand von 50 000 km und du hast es für 25 000 Euro gekauft. Du bist nur 1000 km gefahren und hast dann erfahren, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Die zu erwartende Gesamtlaufleistung beträgt für dein Auto 250 000 km (4-Zylinder, 190 PS).
Berechnung: 25 000 Euro x 1000 km : (250 000km – 50 000km) = 125 Euro
Was kostet der Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Auto?
Du kannst den Rücktritt selbst schriftlich dem Verkäufer erklären. Jedoch solltest du den Zugang beweisen, d. h. später beweisen können, dass er die schriftliche Rücktrittserklärung tatsächlich erhalten hat. Falls der Autoverkäufer den Rücktritt nicht akzeptiert, muss er dann in Folge der Beauftragung des Anwalts, diese Kosten zusätzlich als Verzugsschaden tragen. Jedoch ist es auch so, dass mittlerweile grundsätzlich du von Anfang an einen Anwalt im Rahmen des Rücktritts vom Kaufvertrag beauftragen kannst. Denn diese Kosten sind als Folgeschäden zu tragen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann werden diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung zwar getragen, aber auch diese verlangt sie von dem Autoverkäufer zurück.
Was, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag verweigert?
Dann solltest du uns als Anwaltskanzlei beauftragen. Vorab analysieren wir, ob der Rücktritt vom Kaufvertrag durchgehet und informieren dich gerne über die Kosten. Wir sind im Bereich des Rücktritts vom Kaufvertrag insbesondere bei Autos seit 2008 tätig.
Wie schreibt man einen Rücktritt vom Kaufvertrag (Muster)?
Grundsätzlich musst du nur schreiben, dass der Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt wird.
Muster Nachbesserung verweigert/Fehlgeschlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom (Datum) teilte ich Ihnen die Mängel mit, nämlich, dass das Auto folgendes hat:
……………………………………………
Die Behebung des Mangels beträgt mehr wie 5% des Kaufpreises.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, dass die Mängel von Ihnen behoben werden, erfolgte dies nicht.
Oder:
Ihnen ist die Behebung des Mangels nicht gelungen, obwohl Sie das Auto zur Reparatur hatten. Weitere Reparaturversuche sind völlig unverhältnismäßig und auch für mich unzumutbar.
Daher erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordere Sie auf, das mangelhafte Auto zurückzunehmen Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung in Höhe von …….. Eur. Folglich haben Sie den Betrag in Höhe von …… Eur zurückzuzahlen.
Bitte kontaktieren Sie mich bis zum ……. (Datum, 7-Tagesfrist) und vereinbaren einen Rückgabetermin.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Name, Unterschrift
Muster Nachbesserung unmöglich (Unfallauto, manipulierte Kilometer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom (Datum) teilte ich Ihnen die Mängel mit, nämlich, dass das Auto folgendes hat:
……………………………………………
Die Behebung des Mangels ist unmöglich, da es sich um einen Unfallauto handelt/ da die Kilometer des Autos manipuliert wurden.
Daher erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordere Sie auf, das mangelhafte Auto zurückzunehmen Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung in Höhe von …….. Eur. Folglich haben Sie den Betrag in Höhe von …… Eur zurückzuzahlen.
Bitte kontaktieren Sie mich bis zum ……. (Datum, 7-Tagesfrist) und vereinbaren einen Rückgabetermin.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Name, Unterschrift
Wer bezahlt beim Rücktritt vom Autovertrag die Anwaltskosten?
Die Anwaltskosten muss der Autoverkäufer tragen, wenn er beim Rücktritt vom Kaufvertrag in Verzug ist. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, so kann man die Kosten vorab von der Rechtsschutzversicherung verlangen. Diese prüft aber auch, ob man vom Autoverkäufer diese Kosten im Rahmen des Schadensersatzanspruchs zurückerhält (Regress). Dies ist grundsätzlich meistens der Fall. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass Gegenstand eines vertraglichen Schadensersatzanspruches auch die zu dessen Durchsetzung erforderlichen Rechtsverfolgungskosten sind (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2005 – 1 W 17/05).
Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto – Autokauf 2022
Die immer gültigen 5 VAO-Rücktrittsgebote
Bevor du an den Rücktritt von deinem Auto-Kaufvertrag denkst, sollten du die folgenden 5 Punkte beachten.
1. Erheblicher Mangel am Auto
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag beim Kauf eines Autos ist grundsätzlich möglich, wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt oder der Mangel unmöglich zu beheben ist, wie bei einem Unfallauto. Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dabei ist zu klären, ob Verschleiß vorliegt oder kein Mangel im Sinne der Rechtsprechung vorliegt, wie zum Beispiel bei Dieselautos, die nur täglich rund insg. 2 km bewegt werden und dann es zu Partikelfilterverstopfungen kommt. Dies stellt nämlich nach dem OLG Stuttgart keinen Mangel dar.
Ein Mangel, der zum Rücktritt berechtigt, liegt auch nicht vor, wenn die Tauglichkeit zum Gebrauch des Autos nur in geringem Maß beeinträchtigt ist oder der Mangel vom Käufer selbst ohne einen großen Aufwand beseitigt werden kann. Dann bezeichnet man den Mangel als unerheblichen Mangel. Dieser Mangel wird als unerheblicher Bagatellschaden eingestuft.
Dieser Bagatellschadensbegriff ist aber nicht mit dem Bagatellschaden in der Haftpflichtschadensregulierung zu verwechseln (grundsätzlich Schaden bis 1000 EUR brutto).
Ob der Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto berechtigt ist, versuchen wir vorab zu klären.
Siehe auch BGH-Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13):
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Sachmangel „unerheblich“ im gesetzlichen Sinne ist. Danach liegt nach den Richtern des Bundesgerichtshofs ein erheblicher Sachmangel vor, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 5 % des Kaufpreises betragen. Erst ab diesem Betrag ist die Bagatellgrenze überschritten.
Weiterhin muss der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben.
In den ersten sechs Monaten (bis zum 31.12.2021) bzw. in den ersten 12 Monaten (ab dem 01.01.2022) wird stets vermutet wird, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
Der Verkäufer hat also die Beweislast. Diese sogenannte „Beweislastumkehr“ gilt sogar laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Karosserieschäden, die nicht auf den ersten Blick für dich erkennbar waren (BGH, Urteil vom 14. 9. 2005, VIII ZR 363/04).
2. Mangelanzeige und Nachbesserung schriftlich
Du musst bevor du den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst, den Mangel dem Autoverkäufer anzeigen und sicherheitshalber eine Frist zur Nachbesserung setzen (grundsätzlich 14 Tage). Ab dem 01.01.2022 reicht dies aber auch ohne Fristsetzung (für Autokäufe vor dem 01.01.2022 ist eine Fristsetzung erforderlich). Es sei denn, der Mangel ist unmöglich zu beheben. Dann kannst du den Rücktritt vom Kaufvertrag sofort erklären.
Man sollte unbedingt beweisen können, wann der Mangel von dir bemerkt wurde und dass du schriftlich den Mangel dem Autoverkäufer angezeigt hast. Beweise also den Zugang deines Schreibens. Wie geht das?
Falls du es per Mail sendest, solltest du unbedingt die Antwort des Verkäufers auf deine Mail auch aufbewahren. Bitte speichere sie extern auf ein Speichergerät oder drucke sie zusätzlich aus. Wenn du per Whatsapp oder anderen Apps schreibst, solltest du genauso vorgehen. Du kannst das Schreiben auch per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein senden. Natürlich hast du diese Beweisprobleme nicht, wenn du von Anfang an uns beauftragst.
3. Persönliche schriftliche Rücktrittserklärung
Entscheidest du dich für den Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto, muss du diesen Rücktritt persönlich schriftlich erklären. Falls du es per Post sendest, bitte unterschreibe. Dabei solltest du beachten, dass der Zugang wie bereits oben dargelegt, bewiesen werden muss.
Du kannst nach dem wirksamen Rücktritt die Rückzahlung des Kaufpreises, Ersatz deiner notwendigen Aufwendungen, die mit dem Fahrzeugkauf einhergingen, verlangen. Dies sind beispielsweise die Kosten für notwendige Ersatzteile, neue Reifen, Schönheitsreparaturen usw.
Bitte bewahre daher jegliche Belege auf.
Ein Autoverkäufer hat beim Verkauf eines Neuwagens an einen Verbraucher eine Gewährleistung von zwei Jahren zu beachten. Dieser Gewährleistungszeitraum kann beim Verkauf eines Gebrauchtwagens per Vertrag auf ein Jahr minimiert werden, denn in der Praxis wird das Rücktrittsrecht für Gebrauchtwagen meistens auf ein Jahr verkürzt.
4. Autokauf privat nur schriftlich
Wenn du dein Auto von einem privaten Verkäufer gekauft hast, kann dieser die Gewährleistungshaftung durch einen sogenannten Gewährleistungsausschluss sogar im Kaufvertrag voll ausschließen. Bei den meisten Musterautokaufverträgen ist dies mittlerweile standardmäßig formuliert.
Wenn der private Verkäufer eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat oder einen Mangel arglistig nicht mitgeteilt hat, kannst du trotzdem den Rücktritt vom Kaufvertrag für dein Auto erklären. Hierfür bist du aber beweispflichtig. Du musst also die Garantie oder die Arglist nachweisen. Folglich empfehlen wir dir, einen Fahrzeugkauf immer mit einem schriftlichen Kaufvertrag abzuwickeln und nicht mit einem Handschlag.
In dem Kaufvertrag sollten die wesentlichen Eigenschaften deines Autos und sogenannte mündliche Garantieerklärungen zu den zugesicherten Merkmalen schriftlich aufgenommen werden. Auch solltest du als Käufer zumindest eine Begleitperson beim Kauf dabei haben.
Diese Begleitperson sollte im Falle von Streitigkeiten als Zeuge vor einem Gericht zur Verfügung stehen.
5. Arglistiger Verkäufer
Der Verkäufer muss alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Mängel dich von selbst ansprechen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem Autokäufer selbst dann Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn der Verkäufer Unfallschäden, z.B. durch die Formulierung “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“, verneint, obwohl das Auto tatsächlich einen Unfallschaden aufweist. D. h. der Verkäufer wusste es beim Kauf nicht, aber als er es dir das Auto verkauft hatte, wusste er es. Dann handelt er arglistig. Er täuscht dich nämlich bewusst und willentlich. Arglistig ist die Täuschung, wenn der Täuschende Autoverkäufer weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen und deshalb oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim Autokäufer entstehen oder aufrechterhalten werden.
Hatte also der Verkäufer von einem Unfallschaden Kenntnis, so muss er dies dem Käufer mitteilen. Der Sachmangel liegt in dem vorliegenden Fall bereits darin, dass es sich bei dem Auto um einen Unfallwagen handelt.
Weiteres BGH-Urteil:
Der Käufer kann auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mangels anderer Angaben erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist (BGH, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 253/05).
Häufig vorkommende weitere Falschangaben:
Kilometerstand des Autos, Baujahr oder das Datum der Erstzulassung.
Nach den Urteilen diverser Gerichte sind derartige Angaben über das Auto wesentliche Angaben, die deine Kaufentscheidung beeinflussen, wenn sie erheblich von den tatsächlichen Werten abweichen.
Du als Käufer darfst wahrheitsgemäße Angaben erwarten.
Im Falle der Arglist kann sich der Verkäufer weder auf einen Haftungsausschluss noch auf eine verkürzte Verjährungsfrist berufen. Es gilt dann die regelmäßige Verjährungsfrist, so dass ein Mangel erst nach drei Jahren verjährt. Wenn du also dein Auto am 02.01.2022 gekauft hast und es sich um einen Unfallauto handelt, du es im Jahre 2025 erfährst und du beweisen kannst, dass der Verkäufer dies dir arglistig verschwiegen hat, kannst du noch in dem Jahr 2025 den Rücktritt erklären!
Bezüglich dem Kilometerstand empfehlen wir dir die Wartungshistorie ganz genau anzuschauen,
d. h. wann die konkreten Inspektionen durchgeführt wurden. In Bezug auf das Baujahr und der Erstzulassung empfehlen wir die Fahrgestellnummer bei google.de einzugeben. Insbesondere bei Importautos (US- bzw. Japan-Import) findet man häufig Informationen im Internet.
NEUE REGELUNGEN
Neues Kaufrecht ab dem 01.01.2022 in Bezug auf den Rücktritt vom Kaufvertrag für das Auto
Die Gebrauchtwagenhändler müssen nun die Verträge an die neuen Regelungen des Kaufrechts sozusagen ergänzen und anpassen. Der Anwalt für Kaufrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Erkan Özdemir erklärt, was die Autoverkäufer und die Käufer nun wissen bzw. beachten sollten.
Folgende Veränderungen gibt es ab Januar 2022:
Zusammenfassung
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Sachmängel- Rechtsmängelansprüche
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Die Erfordernisse für negative Beschaffenheitsvereinbarung
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Verjährung von Mängelansprüchen nicht wie früher
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Beweislastumkehr (1 Jahr)
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Vereinbarung von Verjährungserleichterungen (Kürzung)
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Rechte bei Vertragswidrigkeit (Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung)
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Rücktritt/Anfechtung von Kaufverträgen
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Schadensersatz bei Mängeln
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Garantien
Das neue Kaufrecht 2022 mit Gesetzesänderungen hat einen stärkeren Verbraucherschutz als Ziel. Dies ist eindeutig erkennbar. Demzufolge werden die Kaufpreise für die gebrauchten Autos auch aus diesem Grunde noch einmal etwas steigen. Die neuen Regelungen des Kaufrechts ab dem 01.01.2022 werden besondere Bedeutung für den Autokauf bzw. dem Autoverkauf und entscheidende Veränderungen für die Autoindustrie haben. Auch die großen Autohäuser müssen umdenken. Ab dem 01.01.2022 müssen die Gebrauchtwagenhändler und Autoverkäufer in Deutschland ihre Verkaufspraktiken unbedingt ändern und ihre Musterkaufverträge an die neuen Regelungen des Kaufrechts anpassen und ändern. Es ist eine dringende Modifizierung notwendig. Die Mitarbeiter müssen die Geschäftspraktiken ändern und die neuen Voraussetzungen kennen.
Wenn du als Autoverkäufer darauf nicht eingehst, wirst du spätestens innerhalb der nächsten 1-2 Jahren dein milde ausgedrückt „blaues Wunder erleben“ und mit den unerwarteten Ansprüchen von Verbrauchern vehement konfrontiert werden, die dich auch zum Ruin führen können. Denn die meisten Käufer haben mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung und schrecken nicht davor ab, einen Anwalt für Verkehrsrecht beim Rücktritt von dem Kaufvertrag zu beauftragen.
Dringende 5 VAO-ÄNDERUNGSGEBOTE für die gewerblichen Autoverkäufer in Bezug auf den Rücktritt vom Kaufvertrag für das Auto
1.Verjährung im Kaufvertrag
Grundsätzlich besteht für dich als Autoverkäufer auch ab dem 01.01.2022 die Möglichkeit, die Verjährung gegenüber Verbrauchern bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr zu verkürzen. Dabei müssen aber besondere Formvorschriften beachtet werden. Es reicht nämlich nun nicht mehr aus, wie bisher in AGBs oder im Kaufvertrag auf die Verjährungsverkürzung „nebenbei“ den Käufer hinzuweisen. Diese Änderungen wirken auch auf den Rücktritt von dem Kaufvertrag aus.
Der Verbraucher als Autokäufer muss vor Vertragsschluss explizit von der Verkürzung der Verjährungsfrist in Kenntnis gesetzt werden. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 1 Jahr muss also im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Die Verjährungsverkürzung sollte zukünftig auf einem eigenständigen gesonderten Blatt vorgenommen werden, dass auch eigenständig vom Verbraucher zu unterschreiben ist. Denn die wirksame Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr bei Verbrauchsgüterkäufen setzt fortan voraus, dass dem Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Wenn du als Autoverkäufer das nicht beachtest und wie bisher deine Geschäfts- bzw. Verkaufspraktiken fortführst, dann droht dir die Verjährungsverlängerung auf 2 Jahre und mit der Hemmung sogar 2 Jahre und 4 Monate.
Ganz wichtig auch, was du nicht wissen kannst.
Auch die allgemeine Verjährungsfrist verlängert sich geradezu um 4 Monate.
So kann es sein, dass selbst bei einer Verkürzung auf 1 Jahr, du trotzdem 1 Jahr und 4 Monate tatsächlich haftest.
Denn die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren zukünftig nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels. Dies war vor dem 01.01.2022 nicht so. Bei einem Mangel, der sich also erst am letzten Tag der Gewährleistungsfrist zeigt, läuft die Gewährleistungszeit noch weitere vier Monate! Dies ist völlig neu. Dies sollte auch bei der Beweislastumkehr (Verlängerung auf 1 Jahr bei Verbrauchern) beachtet werden. Man haftet grundsätzlich also 16 Monate, selbst wenn man die Verjährung auf 1 Jahr verkürzt. Dazu unten noch mehr.
§ 475e Absatz 3 BGB ordnet bei Verbrauchsgüterkäufen an, dass die Verjährung, wenn sich nämlich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt hat (also gegen Ende), nicht vor dem Ablauf von 4 Monaten ab dem Auftreten des Mangels eintritt.
475e Absatz 4 BGB sagt, dass die Verjährung, wenn der Autokäufer die Ware zur Nacherfüllung dem Verkäufer oder auf dessen Geheiß einem Dritten übergeben hat, nicht vor Ablauf von 2 Monaten eintritt, nachdem der Autokäufer das nachgebesserte oder ersetzte Auto zurückerhält.
Aus dem oben genannten Grund sollten Verkäufer von Neuwagen mit einer „tatsächlichen Gewährleistungszeit von 26 Monaten„, also 2 Jahre und 4 Monate rechnen und entsprechend dieses Risiko beachten.
Die Garantie des Herstellers geht grundsätzlich nur 24 Monate. Bitte dies beachten.
Zusammenfassung
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten?
Dann beginnt die Verjährungsfrist nicht vor Ablauf von 4 Monaten, nachdem sich der konkrete Mangel erstmals gezeigt hat.
Hat der Käufer die Ware zur Nacherfüllung an den Händler oder einem Dritten übergeben?
Die Verjährung beginnt dann nicht vor Ablauf von zwei Monaten, nachdem der Autokäufer die Ware zurückbekommen hat. Bei einem Neuwagen ist eine Verkürzung der Verjährungsfrist hingegen nicht zulässig.
Bei Verkäufen unter Privatpersonen (Privat zu Privat) und Unternehmern (Unternehmer zu Unternehmer) gelten die Einschränkungen nicht. Denn dann können die Gewährleistungsansprüche sogar vollständig ausgeschlossen werden.
ÜBERSICHT ZU DEN GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN
Kaufrecht
Neues Auto: Unternehmer-Unternehmer
Gesetzliche Verjährung: 2 Jahre
Verkürzung durch AGB: bis auf 1 Jahr
Gebrauchtes Auto: Unternehmer-Unternehmer
Gesetzliche Verjährung: 2 Jahre
Verkürzung durch AGB: 0 Jahre, Keine Gewährleistung, Ausschluss möglich
Neues Auto: Unternehmer-Verbraucher
Gesetzliche Verjährung: 2 Jahre
Verkürzung durch AGB: keine Verkürzung, zulässig
Gebrauchtes Auto: Unternehmer-Verbraucher
Gesetzliche Verjährung: 2 Jahre
Verkürzung durch AGB: bis auf 1 Jahr, Formvorschriften beachten
2. Beweislastumkehr verlängert auf 1 Jahr
Ab dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr 6 Monate, sondern ein volles Jahr. Da die allgemeine Verjährungsfrist sich geradezu um 2 Monate auch verlängert hat, denn die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren zukünftig nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels, wirkt die Beweislastumkehr tatsächlich 16 Monate auf dich.
Im betrieblichen Umgang mit Gewährleistungsfällen ist dies insbesondere zu berücksichtigen und auch im Rücktritt von dem Kaufvertrag bei Autokäufen.
Es war ja schon bisher für den Autoverkäufer als Händler kaum möglich gewesen, zu beweisen, dass der Mangel nicht bereits vor Überlassung der Kaufsache an den Verbraucher bestand. Dem damit verbundenen Risiko bist du als Händler jetzt also 16 Monate lang ausgesetzt.
3. Die Nacherfüllung, Fristsetzung und der Rücktritt von dem Kaufvertrag
Ab sofort muss der Verbraucher als Verbraucher keine gesonderte Nacherfüllungsfrist mehr setzen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. Bei den Autos, die der Käufer nach dem 01.01.2022 kauft, muss er, anders als früher, keine konkrete Frist für die Nacherfüllung setzen, sondern nur den Mangel anzeigen und Nacherfüllung. Es läuft für dich als Verkäufer eine „Fiktive Nacherfüllungsfrist.“ Folgende Fragestellung muss beantwortet werden, nämlich wie lange hat man angemessenerweise Zeit, um den konkreten Mangel zu beheben (in der Regel 14 Tage).
„Verbrauchern müssen Unternehmern ab dem 01.01.2022 bei Autokäufen keine angemessene Nacherfüllungsfrist mehr setzen, um nach Fristablauf sodann Sekundärrechte, wie Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz geltend machen zu können. Es muss vom Autokäufer vielmehr nur noch eine angemessene Frist ablaufen, siehe § 475d Absatz 1 Nr. 1 BGB.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag im Rahmen des Autoverkaufs stellt nun für den Autoverkäufer ein enormes Risiko dar. Die postalischen Schreiben, E-Mails, SMSe und WhatsApp-Nachrichten müssen unbedingt zeitnah, sofort beachtet werden und zeitnah abgearbeitet werden. Eine Fristenkontrolle ist sehr wichtig. Wir bieten den Autohändlern spezielle Angebote an.
Das VAO-Gold Paket beinhaltet diverse Erleichterungen für dich. Bei Interesse kannst du dich gerne bei uns unverbindlich melden.
Dein Nacherfüllungsrecht bleibt zwar unberührt, aber ab der Anzeige des Mangels durch den Verbraucher läuft eine fiktive, angemessene Nacherfüllungsfrist.
Ist diese angemessene Nacherfüllungsfrist, weil die Nacherfüllung längere Zeit in Anspruch genommen hat als notwendig oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Verbraucher ohne explizite vorangegangene Fristsetzung, vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Autos verlangen.
Auch gibt es grundsätzlich zukünftig ab dem 01.01.2022 kein zweites Nacherfüllungsrecht mehr, wenn die Nacherfüllung einmal fehlgeschlagen ist, wie es bis zum 31.12.2021 noch der Fall war.
„Für Ware, die du als Autoverkäufer ab dem 01.01.2022 verkaufst, gilt, dass der Verkäufer nur einen Versuch für die Nacherfüllung hat, siehe auch § 475 d Absatz 1 Nr. 2 BGB.“
4. Neuer Sachmangelbegriff
Erhebliche Änderungen liegen diesbezüglich vor. Wann liegt nunmehr ein Mangel der Kaufsache vor?
Bisher richteten sich die Augen auf das Vertragsgerecht und damit was als mangelfrei sozusagen vereinbart wurde. Das wird nunmehr ganz anders. Die Sache muss ab sofort nicht mehr nur so sein wie vereinbart, sondern auch so wie üblich.
„Gefordert wird also eine Beschreibung der Kaufsache in einer gesonderten Beschaffenheitsvereinbarung. Die Eigenschaften der Sache, wie aber auch das Fehlen von üblichen Eigenschaften, muss konkret festgehalten werden.“
Zum 01.01.2022 ist der Begriff des Sachmangels also für bewegliche Sachen ohne digitale Elemente gemäß § 434 BGB reformiert. Diese Reform betrifft alle Formen von kaufrechtlichen Geschäften (sowohl B2B-, C2C- als auch B2C-Handelsbeziehungen).
Früher waren für die Beurteilung eines Sachmangels (bis zum 31.12.2021) primär subjektive Anforderungen der Kaufsache und damit entscheidend, ob zwischen dem Autokäufer und dem Autoverkäufer bestimmte Vereinbarungen über die Beschaffenheit/Eigenschaft der Sache getroffen wurden. Ein Sachmangel lag daher primär vor, wenn die IST-Beschaffenheit von der SOLL-Beschaffenheit abweicht.
Nur sekundär, nämlich für den Fall, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wurde, bemaß sich ein Sachmangel nach objektiven Anforderungen danach, ob sich die Sache, also das Auto für die vertraglich vorausgesetzte oder zumindest die gewöhnliche Verwendung eignete. Im letzterem Fall also eine Beschaffenheit aufwies, die bei gleichartigen Sachen üblich ist und die die der Autokäufer erwarten kann.
Der Vorrang subjektiver Anforderungen vor der objektiven Beschaffenheit wird durch das neue Mangelrecht ab dem 01.01.2022 aufgehoben.
„Ab sofort ist die Sache, also das Auto mangelfrei, wenn es sowohl den subjektiven als auch den objektiven Anforderungen kumulativ entspricht.“
Beispielfall:
Du verkaufst einen jungen Gebrauchtwagen nicht aufbereitet an den Käufer und dieser enthält Gebrauchsspuren wie diverse kleine Kratzer und kleine Dellen. Dann ist das Fahrzeug, obwohl es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, in Ansehung der Kratzer und Dellen mangelhaft. Denn die sind bei jungen Gebrauchten nicht üblich.
Für die Vereinbarung einer vom Üblichen abweichenden Beschaffenheit gelten zukünftig erheblich strengere Formvorschriften. Demzufolge reicht es nicht aus, einfach „Basterfahrzeug“ zu schreiben.
Weiteres Beispiel:
Beim Verkauf von einem Ausstellungsauto kann die negative Beschaffenheit zum Beispiel im Hinblick auf Gebrauchsspuren nicht mehr wie bisher über die Produktbeschreibung bzw. die Ausschilderung vereinbart werden. Es muss extra schriftlich möglichst gesondert vereinbart werden.
Beispiele für negative Beschaffenheit:
reparierter Unfallschaden, Taxinutzung des Autos oder als Lieferwagen, die erloschene Betriebserlaubnis aus diversen Gründen usw.
Die Abweichung (Negative Beschaffenheitsvereinbarung) muss also ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Die Abweichung kann nicht in AGBs oder im Formularvertrag geregelt werden. Im Online-Handel genügt auch ein vorangekreuztes Kästchen nicht.
Der § 442 BGB, nämlich wenn der Verbraucher den abweichenden Zustand bei Vertragsschluss kannte, greift dann nicht mehr ein. Denn die Vorschrift des § 442 BGB bei Verbrauchsgüterkäufen (Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher) findet nach § 475 Absatz 3 Satz 2 BGB ab dem 01.01.2022 keine Anwendung mehr.
„Selbst, wenn der Autokäufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht erkennt, sind seine Gewährleistungsrechte ab dem 01.01.2022 nicht mehr nach § 442 Absatz 1 BGB ausgeschlossen. § 442 BGB findet nämlich für Verbrauchsgüterkäufe nach § 475 Absatz 3 Satz 2 BGB keine Anwendung mehr.
Der Autoverkäufer muss nach § 476 Absatz 1 BGB von den Mängelmerkmalen den Autokäufer eigens in Kenntnis setzen und die abweichende Beschaffenheit gesondert vereinbaren.“
Es sind zukünftig für jeden Einzelfall konkrete Beschaffenheitsvereinbarungen schriftlich zu vereinbaren. Dies bedeutet für dich als Autoverkäufer einen erheblichen Mehraufwand.
5. Deine Aktualisierungspflicht
Bei „Sachen mit digitalen Elementen“ trifft den Verkäufer zukünftig eine Aktualisierungspflicht. Also bei einem Auto mit einem Navigationsgerät, geschweige bei Elektroautos, die laufende PCs mittlerweile darstellen, muss der Autoverkäufer diese Pflichten erfüllen. Und dies auch für die Zeit nach Vertragsschluss und Übergabe an den Käufer. Moderne Autos dürften ohne weiteres „Sachen mit digitalen Elementen“ sein, so dass auch Händler solcher Fahrzeuge diese Pflicht trifft.
Bei einem Verstoß gegen die Aktualisierungsplicht ist die Sache mangelhaft. Dem Käufer stehen also die üblichen Gewährleistungsansprüche wie Schadenersatz und Rücktritt von dem Kaufvertrag zu.
Der Verkäufer muss den Käufer zudem auf anstehende Aktualisierungen hinweisen.
„Du bist als Autoverkäufer zukünftig ab dem 01.01.2022 verpflichtet, für den Zeitraum der üblichen Nutzungs- und Verwendungsdauer des Produkts den Verbraucher über Aktualisierungen zu informieren und bereitzustellen.
Der Autokäufer ist selbst verantwortlich, wenn er Aktualisierungen nicht oder nicht sachgemäß installiert. Allerdings muss der Autoverkäufer auch über Folgen der fehlenden Installation informiert haben. Wenn der Autoverkäufer seiner Aktualisierungspflicht nicht nachkommt, ist die Ware mangelhaft.“
Was stellt die übliche Nutzungs- und Verwendungsdauer in Bezug auf die Aktualisierungspflicht des Produkts dar?
Nach den Vorstellungen des Richtliniengebers entspricht der vom Autokäufer erwartete Zeitraum grundsätzlich mindestens der Zeitspanne, während derer der Autoverkäufer für Mängel haftet. Dies entspricht in Deutschland wohl der Verjährung von Mängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf, also grundsätzlich 2 Jahren.
„Die Dauer der Aktualisierungspflicht kann auch vertraglich vereinbart werden. Dafür muss der Autokäufer jedoch vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt werden und ausdrücklich und gesondert zustimmen.“
EXKURS AUTOKAUFTIPPS für Privatpersonen
Die ewigen 7 VAO-Autokaufgebote
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Schriftlichen Kaufvertrag
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Nimm möglichst eine erfahrene Begleitperson mit
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Schaue dir den KFZ-Brief und den KFZ-Schein an
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Überprüfe das Scheckheft
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TÜV-Bericht verlangen
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Gib die Fahrgestellnummer bei google.de ein
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Nach dem Kauf eine HIS-Abfrage durchführen