SCHEIDUNG EINREICHEN: Die 5 Schritte für die Scheidungseinlegung

So funktioniert es

1. TRENNUNGSZEIT BEACHTEN

Sie müssen seit über einem Jahr in getrennten Wohnungen leben oder beide Ehegatten bestätigen vor Gericht, dass sie konkret seit über einem Jahr innerhalb der Ehewohung getrennt gelebt haben. Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf von beiden nicht mehr gewünscht werden.  Die Lebensgemeinschaft der Ehegatten  besteht sozusagen nicht mehr.
Der Scheidungsantrag wird in diesem Fall auf auf die §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt.

2. SCHEIDUNGSANWALT AUSSUCHEN

Der Scheidungsanwalt legt die Scheidung für Sie online ein. Ihr Scheidungsanwalt ist online mit den Gerichten über das Portal BEA direkt verbunden. Ihr Fall wird zentral von einem Scheidungsanwalt in Stuttgart für Sie deutschlandweit bearbeitet.  Während dem ganzen Verfahren haben Sie immer nur einen Ansprechpartner.
Wir arbeiten deutschlandweit mit über 20 Kooperationsanwälten zusammen. Ob in München, Nürnberg, Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Hamburg oder Berlin.

SCHEIDUNG ONLINE
Scheidung einreichen leicht gemacht.“

3. SCHEIDUNGSANTRAG MIT EINEM ANWALT

Das Gesetz schreibt  vor, dass zumindest einer der Parteien durch einen Anwalt vertreten ist. Geregelt ist dies in § 114 Absatz 1 FamFG. Es herrscht in Deutschland ein sogenannter Anwaltszwang in der Scheidungssache und ein Ehegatte muss sich grundsätzlich durch einen Scheidungsanwalt vertreten lassen.  Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag dann zustimmen oder einen eigenen, selbständigen Antrag stellen.
Der Scheidungsanwalt darf immer nur eine Partei vertreten.
D. h. der Scheidungsanwalt darf nicht beide Ehegatten aktiv beraten und vertreten.

4. VERSORGUNGSAUSGLEICH DURCHFÜHREN

Die während der Ehe erworbene Altersversorgung wird durch dieses Verfahren ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich wird gemeinsam mit der Scheidung  vom Gericht von Amts wegen durchgeführt. Er kann grundsätzlich vorab durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden oder durch 2 Anwälte vor Gericht. Der relevante Zeitraum für den Versorgungsausgleich:
Von dem Monat der Eheschließung bis zu dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrages

Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich können Sie von uns erhalten.

„Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich).“

5. GERICHTSTERMIN BEIM FAMILIENGERICHT

Was fragt der Richter bei der Scheidung?
Der Richter fragt die Beteiligten, seit wann sie konkret getrennt leben und ob sie tatsächlich geschieden werden möchten. Er will  sozusagen von beiden den Trennungszeitpunkt erfahren. Weiterhin, ob man auch wirklich geschieden werden möchte. Dies muss man als Partei  persönlich vor Gericht beantworten bzw. online per Videokonferenz. Anschließend werden  die Rentenanwartschaften besprochen und der Versorgungsausgleich sozusagen  geregelt.
Zu beachten: Der Richter fragt bei der einvernehmlichen Scheidung nicht, warum man geschieden werden möchte oder warum die Ehe gescheitert ist („Grund der Scheidung“).
Dies ist der entscheidende Unterschied zu der streitigen Scheidung. 

Die unstreitige  einvernehmliche Scheidung dauert rund 5-10 Minuten.

Scheidung einreichen online

Schei­dung einreichen: Online möglich?

– Scheidung einreichen leicht gemacht – 
Durch die WebAkte helfen wir Ihnen  24-Stunden bei der Scheidungseinlegung. Stellen Sie bitte Ihre Anfrage kostenlos und online durch unser Portal. Wir antworten zeitnah und finden gemeinsam eine Lösung.

🇩🇪 Deutschlandweit für Sie tätig   ⇒⇒GRATIS RÜCKRUF anfordern

Die V · A · O Anwaltskanzlei hilft Ihnen mit einer über 15-jährigen Erfahrung im Bereich der Scheidungseinlegung weiter. Ihre Scheidung wird zentral von einem Scheidungsanwalt in Stuttgart für Sie eingereicht. Sie haben immer nur einen Ansprechpartner und wir arbeiten deutschlandweit mit über 20 Kooperationsanwälten zusammen.

→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG

 

Voraussetzung, Ablauf & Kosten

  • In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren bei den Familiengerichten Anwaltszwang

  • Um die Scheidung einzureichen, benötigen wir die Heiratsurkunde und ihren Personalausweis. Gerne können Sie uns diese Dokumente auch per Handyfoto online senden.

  • Die  Online-Scheidung  bietet sich im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung als besonders effektiv und kostengünstig an. Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung noch mit einer Scheidungsfolgen­vereinbarung verbinden, so kann die Scheidung  grundsätzlich innerhalb von wenigen Monaten vollendet sein.

  • Mittlerweile sind wir online direkt mit den Gerichten über das Portal BEA verbunden und können die Anträge für Ihre Scheidung online senden.

  • Wir raten, vorab den Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen.

  • Die Gerichte bieten sogar per Videokonferenz ONLINE-Gerichtstermine an. Die Scheidung kann sozusagen online vollumfänglich durchgeführt werden.

  • Gerne berechnen wir unverbindlich für Sie die Kosten

  • Die „Scheidung online einreichen“ war noch nie so einfach

FAQ SCHEIDUNG EINREICHEN

Wo kann ich die Scheidung einreichen?

In der Regel ist das Amtsgericht an Ihrem jeweiligen Wohnort zuständig, in dem Sie zuletzt als Eheleute gewohnt haben. Der Scheidungsanwalt wird Ihnen jedoch dabei helfen, das örtlich zuständige Gericht zu finden.
Das Einreichen der Scheidung findet bei uns problemlos online statt.

⇒⇒Finden Sie Ihr zuständiges Gericht

Das Verfahren  findet vor dem jeweiligen zuständigen Familiengericht statt. Als Antragsteller oder Antragstellerin müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen (Anwaltszwang, mindestens ein Anwalt). Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie

  • der Scheidung zustimmt und
  • selbst keine Anträge (z.B. Anträge zum Unterhalt/Zugewinnausgleich usw.) stellen will.
  • also eine einvernehemliche Scheidung vorliegt

Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss die Scheidung in Ihrem Namen bei dem zuständigen Gericht beantragen. Anschließend wird der  Scheidungsantrag Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zugestellt.

Durch den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts ist die Ehe schließlich geschieden.

Zum unverbindlichen Scheidungsantrag gelangen Sie durch den unteren LINK (SSL-verschlüsselte Anfrage). Die Scheidung online einreichen war noch nie so einfach.

 

Wie kann ich die Scheidung einreichen?

Die WebAkte ist eine gesicherte Kommunikationsplattform, mittels welcher Sie verschlüsselt Informationen und Daten austauschen können – einfach und mit TÜV-geprüfter Sicherheit. Das Einreichen der Scheidung erfolgt durch Sie und durch uns online. Wir sind mit den Gerichten direkt online verbunden.

  • Einfacher und sicherer Datenaustausch durch das Einloggen in Ihre persönliche Akte
  • Direkte Versendung von Anlagen bis zu 10 MB
  • Komfortabel und mobil über das Internet, überall und jederzeit erreichbar
  • Automatische Anpassung an ihr Endgerät. Egal ob Desktop-PC, Tablet oder Smartphone. Sie müssen für die Anwendung nichts installieren.
  • Die Scheidung online einreichen war noch nie so einfach

Ihre WebAkte ist eine TÜV-zertifizierte Cloud-Lösung, die im DATEV Rechenzentrum gehostet wird.

Webakte anwalt fachanwalt verkehrsrecht stuttgart
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