KOSTEN

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Versicherung des Gegners 100% der Gutachterkosten und Anwaltskosten tragen, siehe BGH Urteil vom 08.05.2012 – VI ZR 273/11.

Warum brauche ich einen Gutachter?

Er erstellt ein Beweissicherungsgutachten und erstellt dementsprechende erforderliche Bilder. In der Regel kommt der freie Sachverständige zu Ihnen. Ein Kostenvoranschlag reicht grundsätzlich nicht für die Regulierung aus. Die gegnerische Versicherung schickt bei einer Kontaktaufnahme in der Regel ihren eigenen Gutachter.

Dieser Gutachter arbeitet nicht für Sie, sondern für die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Diesen Sachverständigen bitte nie akzeptieren!

Beauftragen Sie bitte einen freien, unabhängigen Fahrzeug-Gutachter. Dies ist Ihr gutes Recht!

Der Bundesgerichtshof hat dies auch mehrmals durch Urteile bestätigt.

Sie können gerne dem freien Gutachter unsere Kontaktdaten mitteilen. Hören Sie auf den Rat des (erfahrenen) freien Gutachters vor Ort. Denn er erlebt tagtäglich die Unfallregulierung.
Falls Sie keinen Gutachter kennen, können wir Ihnen gerne einen weiterempfehlen. Wir arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen zusammen und beraten diese auch permanent.

Wozu ein Anwalt? Es geht doch auch ohne!?

Wir hören immer wieder:

„Der gegnerische Fahrer hat die Schuld zugegeben, wozu dann einen Anwalt beauftragen? Er war auch vor Ort so freundlich!“

Weil der tatsächliche Gegner ein milliardenschwerer Gegner ist, nämlich die gegnerische Haftpflichtversicherung, die Spezialisten hat und alles Mögliche veranlassen wird, um Ihren Schaden herunterzurechnen. Das Schadensmanagement der Versicherung hat das Ziel, die Reparaturkosten, Gutachterkosten usw. zu kürzen. Was ist Ihr Spezialgebiet?

Wir kämpfen für Ihr Recht und die Unfallregulierung ist eines unserer Spezialgebiete.

Strategievorbereitung, Duchsetzungswillen und Erfolg sind unsere Ziele bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen, Kürzungen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Zitat: Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Urteil vom 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13

Daraus folgt, dass selbst bei Unfällen mit einem geparkten Fahrzeug, man stets eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht beauftragen sollte.

Infos bezüglich einer einvernehmlichen Scheidung online erhalten Sie hier:

https://v-a-o.de/einvernehmliche-scheidung-kosten/

Ihre Anwaltskanzlei

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