Welche Versicherung kommt für die Unwetterschäden auf?

Es gibt keinen  Universalversicherer. Für eine gute Absicherung benötigt man mehrere Versicherungen.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände wie Möbel, TV und andere „Hausgegenstände“, die durch Regen oder Sturm beschädigt worden sind.
Sind Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, greift die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ein. Werden „andere“ Menschen verletzt  übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Ausgleich. Bei Mehrfamilienhäusern kommt ggf. die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung in Betracht.

Wann greift meine Wohngebäudeversicherung?

Sturmschäden am Haus sind grundsätzlich durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Sturm muss mindestens die Windstärke acht haben. Ein Nachweis, den Sie erbringen müssen (siehe auch Daten des Deutschen Wetterdienstes oder Medienberichte vom jeweiligen Tag). Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke.

Bei Blitzeinschägen, die einen Brand verursachen, übernimmt die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung. Bei Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss muss eine „Überspannungsklausel“ vereinbart worden sein. Sonst trägt die Versicherung diese Kosten trägt.

Nicht versichert sind grundsätzlich sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen, es sei denn eine zusätzliche Elementarversicherung wurde abgeschlossen.

Worauf muss ich bei einer Elementarschadenversicherung achten?

Die Elementarschadenversicherung wird zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Folgender Schutz wird dadurch gewährt: Schäden durch Naturereignisse, wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneemassen und Hochwasser.

Die Versicherung greift bei Wasserschäden nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Schäden, die durch Grundwasser entstehen, das von unten in das Mauerwerk drückt, sind nicht versichert.
WICHTIG bei Elementarschadenversicherungen: Schäden durch Witterungsniederschläge und Schäden durch Rückstau sollten auch abgedeckt sein.

V A O Anwaltskanzlei