SCHEIDUNG ONLINE EINVERNEHMLICH
🇩🇪 Deutschlandweit für Sie tätig ⇒⇒GRATIS RÜCKRUF anfordern
Die V · A · O Anwaltskanzlei hilft Ihnen mit einer über 15-jährigen Erfahrung im Bereich der Online-Scheidung weiter. Ihr Fall wird zentral von einem Scheidungsanwalt in Stuttgart für Sie bearbeitet.
Sie haben immer nur einen Ansprechpartner.
Wir arbeiten deutschlandweit mit über 20 Kooperationsanwälten zusammen. Ob in München, Nürnberg, Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Bei einer „Scheidung online einvernehmlich“ sind wir für Sie da.
„Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit kompetent und engagiert bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung.“
Warum die „Scheidung online einvernehmlich“?
Einfacher, schneller und günstiger.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich:
Per Mail: service@v-a-o.de
oder unter der Nummer: 071167384572 (09.30-17.30 Uhr)
Scheidung online einvernehmlich: Die 6 Schritte für die einvernehmliche Online-Scheidung
1. UNTERLAGEN VORBEREITEN
Zunächst einmal müssen Sie die Heiratsurkunde, den Ehevertrag und falls aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die Geburtsurkunde fotografieren oder scannen. Jegliche Dokumente können Sie uns online über unseren „Scheidungsantrag-Button“ oder per Mail zukommen lassen.
2. SCHEIDUNGSANFRAGE SENDEN
Die Kontaktaufnahme ist bei uns unverbindlich online möglich (siehe unten→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG). Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Wir prüfen zunächst Ihre Online-Anfrage und benachrichtigen Sie über die Annahme oder Ablehnung.
Die Informationen werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.
3. TELEFONISCHE RÜCKSPRACHE ODER PER MAIL
Bei weiteren Fragen kontaktieren wir Sie persönlich und besprechen dann den Ablauf und die versandten Dokumente. Dabei können wir gerne einen telefonischen Termin vereinbaren oder per Mail mit Ihnen korrespondieren. Unser Anliegen ist es, dass die Scheidung einvernehmlich und online abläuft.
4. SCHEIDUNGSANTRAG ONLINE SENDEN
Der Scheidungsantrag und die Dokumente werden elektronisch bei den Gerichten durch den Scheidungsanwalt eingereicht. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz. Wir als V • A • O Anwaltskanzlei kommunizieren seit dem Jahre 2018 online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit den Gerichten.
5. FRAGEBOGEN ZUM VERSORGUNGSAUSGLEICH
Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser sogenannte Fragebogen dient der Ermittlung der Anrechte und muss von Ihnen ausgefüllt werden. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet, es sei denn dieser Ausgleich wurde ausgeschlossen.
Im Rahmen einer notariellen Vereinbarung wie einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich. Auch im Scheidungsverfahren selbst kann ein entsprechender Verzicht noch erklärt werden.
6. SCHEIDUNGSTERMIN
Der Termin dauert in der Regel bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung rund 5-10 Minuten. Dabei wird geklärt, seit wann die Parteien getrennt leben und ob der jeweilige Ehegatte die Scheidung begehrt und sozusagen zustimmt. Dies muss persönlich vor Ort bestätigt werden, es sei denn die Verhandlung wird per Videokonferenz geführt. Der § 128a ZPO ermöglicht es, Gerichtsverhandlungen an verschiedenen Orten per Videokonferenztechnik zu führen. Große Technik ist nicht nötig. Ein gängiges Handy, Tablet oder Laptop reicht völlig aus. Denn unabhängig davon, ob auf Seite des Gerichts stationäre Videokonferenzanlagen zum Einsatz kommen, oder auf softwarebasierte Cloud-Lösungen (Skype, WebEx, Polycom, usw.) gesetzt wird, ist am „anderen Ort, also beim Mandanten“ zumeist keine besondere „Hightech-Technik“ erforderlich. Eine Teilnahme am Gerichtstermin ist mit jedem handelsüblichen Internetbrowser und einer Webcam möglich, wie sie heutzutage in jedem Laptop, Tablet oder Smartphone verbaut ist.
Zum unverbindlichen Scheidungsantrag gelangen Sie durch den unteren LINK (SSL-verschlüsselte Anfrage).
→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG
Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen ONLINE-SCHEIDUNG?
Falls Sie die Scheidungsfolgen geregelt haben, entweder durch eine notarielle Vereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung) oder auch privatrechtlich untereinander, dann erübrigt sich ein persönlicher Besuch bei einer Anwaltskanzlei. Wir empfehlen dann unseren Service: „Scheidung online einvernehmlich.“ Mit anderen Worten die Online-Scheidung. Wichtig ist aber, dass die notarielle Regelung, die bei dem jeweiligen Notar persönlich vereinbart wurde, sofort gültig ist, die privatrechtliche jedoch erst dann, wenn man die jeweilige Vereinbarung vor dem zuständigen Familiengericht mit einem Anwalt festhält, also sozusagen vor Gericht oder vor dem Notar protokolliert. Bei der Online-Scheidung können Sie uns jegliche Informationen über das Internet senden. Wir senden über das Portal BEA ebenfalls den Scheidungsantrag online an das Gericht, so dass der Scheidungsanwalt die Scheidung online und einvernehmlich über das Internet an das Familiengericht sendet.
Scheidung einvernehmlich online Stuttgart
Wir beantragen seit dem Jahre 2008 einvernehmliche Scheidungen bei den Gerichten in und um Stuttgart und haben dies als Schwerpunkt.
Das Anliegen ist dabei, dass Ihr familienrechtliches Problem schnell von dem Scheidungsanwalt gelöst wird. Ein Anwalt für Familienrecht betreut den Fall bis zum Verhandlungstag. Die einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 5-10 Minuten. Bei Fragen zu unserem Produkt „Scheidung online einvernehmlich“ kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich.
Einvernehmliche Scheidung: Defintion, Ablauf
Mit anderen Worten auch: Die „einverständliche Online-Scheidung“
Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung und was sind die Vorteile?
Definition:
Die einvernehmliche Scheidung, also die Scheidung online einvernehmlich liegt vor, wenn beide Ehegatten sich unstreitig scheiden lassen wollen.
Entweder leben die Ehegatten seit über einem Jahr in getrennten Wohnungen oder beide bestätigen vor Gericht, dass sie nämlich seit über einem Jahr innerhalb der Ehewohung getrennt gelebt haben. Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf von beiden nicht gewünscht werden. Die Lebensgemeinschaft der Ehegatten darf sozusagen nicht mehr bestehen. Der Scheidungsantrag wird dann auf die §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt.
Voraussetzungen für die unten genannte Variante:
Innerhalb der Ehewohnung getrennt gelebt
Sie müssen innerhalb der Ehewohnung dergestalt getrennt gelebt haben, nämlich dass sich jeder selbst versorgte und man ggf. nur für sich und die Kinder den Haushalt führte. Soweit die Ehegatten zusammenkamen, handelte es sich sozusagen nur um ein durch die Umstände bedingtes Nebeneinander ohne persönliche Beziehung. Die Wäsche wurde separat gewaschen und der Einkauf wurde separat bewerkstelligt.
Da beide Ehegatten vor Gericht dann persönlich dies bestätigen, nämlich, dass sie seit über einem Jahr innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt gelebt haben, die Beteiligten die Scheidung begehren, ist das Scheitern der Ehe und deren Zerrüttung unwiderlegbar zu
vermuten. Zeugen werden für diesen Vortrag keine benötigt. Es reicht, wenn die Ehegatten dies vor Gericht bestätigen.
Aber nicht nur über die Scheidung sollte Einigkeit bestehen. Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung geht noch viel weiter: Es sollte möglichst kein Streit über
-
Sorgerecht
-
Unterhalt
-
Vermögen/Ehewohnung
bestehen. Dann kann die Scheidung online einvernehmlich problemlos gestellt werden.
Neben der Scheidung entscheidet der Richter im Scheidungstermin dann noch von Amts wegen oder mit einem Antrag über den Versorgungsausgleich . Nur unter bestimmen Voraussetzungen kann man dies ausschließen (dann sind 2 Anwälte vor Gericht notwendig).
Der Versorgungsausgleich ist nach dem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit („sozusagen die Rente“).
Falls doch Streit über die o.g. Punkte vorliegt, kann man unter bestimmten Vorausssetzungen einen Antrag auf Abtrennung der Folgesachen stellen.
Was kostet die einvernehmliche Scheidung?
Eine Scheidung ohne einen Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Eine einvernehmliche Online-Scheidung ohne Streit kostet natürlich viel weniger als eine streitige Scheidung.
Im Durchschnitt entstehen Anwaltskosten zwischen 850,85 und 2900 Euro für einen Scheidungsanwalt. Es kommen noch Gerichtskosten hinzu. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich und erstellen einen unverbindlichen Kostenplan bzw. einen Kostenvoranschlag.
Kann die Scheidung kostenlos sein?
Hat ein Ehepartner Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, ist die Scheidung für ihn unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei.
Der entsprechende Ehegatte sollte aber die Scheidung beim zuständigen Gericht mit einem Scheidungsanwalt einreichen, um die Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, sozusagen der VKH-Antrag. Denn ohne einen Anwalt ist der Scheidungsantrag unzulässig (Anwaltszwang) und auch der VKH-Antrag.
Die Verfahrenskostenhilfe wird genehmigt, wenn der Antragsteller ein geringes Einkommen hat. In diesem Fall übernimmt sozusagen der Staat die Anwalts- und die Gerichtskosten. Dieser Betrag muss langfristig nicht zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse des jeweiligen Antragsstellers/Antragsgegeners die nächsten 4 Jahre nicht verbessern.
Wo kriege ich das Scheidungsformular kostenlos?
Stellen Sie bitte Ihre Anfrage unverbindlich online durch unser Portal. Die Scheidung kann durch unser vorgefertigtes SCHEIDUNGSFORMULAR online eingereicht werden. Sie können sich hier auch kostenlos und unverbindlich die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung berechnen lassen.
Das Scheidungsformular ist bei uns durch eine gesicherte Kommunikationsplattform, mittels welcher Sie verschlüsselt Informationen und Daten austauschen können – einfach und mit TÜV-geprüfter Sicherheit, errichtet worden.
- Sicherer Datenaustausch durch das Einloggen in Ihre persönliche Online-Akte
- Direkte verschlüsselte Versendung von Anlagen bis zu 10 MB
- Komfortabel und mobil über das Internet, überall und jederzeit sind Ihre Informationen und die Sachstände erreichbar
- Automatische Anpassung an ihr Endgerät. Egal ob Desktop-PC, Tablet oder Smartphone. Sie müssen für die Anwendung nichts herunterladen bzw. installieren.
→ UNVERBINDLICHES SCHEIDUNGSFORMULAR
Wie geht der Scheidungsantrag einvernehmlich online?
Schnellstmögliche Scheidung durch zeitnahe Bearbeitung Ihres verschlüsselten Scheidungsantrags. Scheidungsantrag einfach online stellen. Erfahren seit 2008.
Ohne Umwege, Termin und langer Bearbeitungsdauer zur Scheidung. Schneller. Einfacher. Günstiger. Online und einvernehmlich.
🇩🇪 Bundesweit.
Hier geht es zum Online-Scheidungsantrag:
→ SCHEIDUNGSANTRAG einvernehmlich online
Wie funktioniert die Scheidung einvernehmlich ohne Anwalt?
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass zumindest einer der Parteien durch einen Anwalt vertreten ist. Geregelt ist dies in § 114 Absatz 1 FamFG. Danach herrscht sogenannter Anwaltszwang und ein Ehegatte muss sich grundsätzlich durch einen Scheidungsanwalt vertreten lassen. Der andere Ehepartner kann dem Antrag dann zustimmen oder einen eigenen, selbständigen Antrag stellen.
Der Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten. Hierbei handelt es sich um ein streng geschütztes Recht des Mandanten. D. h. der Scheidungsanwalt darf nicht beide Ehegatten beraten und vertreten.
Funktioniert die Einvernehmliche Scheidung ohne das Trennungsjahr?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muß das Trennungsjahr eingehalten werden. Die Scheidung kann demnach frühestens rund 11 Monate nach der „Trennung“ eingereicht werden. Auf den Trennungszeitpunkt können sich die Parteien jedoch gemeinsam vorgerichtlich zunächst einigen. Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist jedoch, dass am Scheidungstag die Ehe seit mindestens 1 Jahr und 1 Tag besteht.
Wie lege ich die Scheidung einvernehmlich ein?
Online-Muster (auszugsweise)
Variante Ehemann zieht aus (gemeinsame Kinder vorhanden, einvernehmlicher Antrag)
Amtsgericht Stuttgart 09.12.2021
– Familiengericht –
Hauffstr. 5
70190 Stuttgart
In Sachen
Müller ./. Müller
wegen Ehescheidung
Aktenzeichen: neu_22
Unser Zeichen: NEU/22
der Frau (Vornamen) Müller, (Anschrift)
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Anschrift
den Herrn (Vorname) Müller, (Anschrift)
– Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Anschrift
wegen Ehescheidung
vorläufiger Verfahrenswert: Betrag €
Hiermit zeige ich an, dass ich den/die Antragsteller/in anwaltlich vertrete und
werde beantragen:
Die am (Datum) vor dem Standesamt (Stadt) unter der Heiratsregisternummer ……….. geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
1. Die Beteiligten haben am (Datum der Eheschließung) die Ehe miteinander geschlossen.
Beweis: Heiratsurkunde Anlage A 1
2. Die Ehegatten haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Antragstellerin hat mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern (Name, Geburtsdatum der Kinder) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk Stuttgart. Der Antragsgegner ist aus der damaligen gemeinsamen Ehewohnung einvernehmlich ausgezogen. Zuvor war es so, dass………….
Es sind keine anderen Familiensachen anhängig. Es besteht Einigkeit darüber, dass……
3. Die Ehe der Beteiligten ist zerrüttet. Die Eheleute leben seit dem (Datum der Trennung) voneinander getrennt. Die Trennung erfolgte zuerst innerhalb der gemeinsamen Wohnung in ………
Der Antragsgegner zog schließlich am (Datum) aus der gemeinsamen Wohnung aus und …………….
Der Antragsgegner hat gegenüber der Antragstellerin erklärt, dass er dem Scheidungsantrag zustimmen wird (siehe auch vorgerichtliche Korrespondenz, Anlage A 2).
Mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht mehr gerechnet werden.
Beweis: Anhörung der Ehepartner
4. Angaben zum Verfahrenswert
Monatliches Nettoeinkommen Antragstellerin: Betrag €
Monatliches Nettoeinkommen Antragsgegner: Betrag €
Unterschrift
Rechtsanwalt ………..
Wie lange dauert die Scheidung-Online einvernehmlich?
Die Scheidungsdauer beträgt bei einer Scheidung online einvernehmlich grundsätzlich 4 bis 6 Monate. Diese Dauer ist mögllich, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind. Jedoch dauert es in der Regel etwas länger, da zum Teil die Formulare nicht zeitnah von den Parteien ausgefüllt werden und Aufklärungsbedarf später noch vorliegt (Lücken im Versicherungsverlauf).
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung online, bei der kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist („Ausgleich der Rentenanwartschaften“), beträgt rund 1 – 3 Monate.
Die oben genannten Angaben hängen aber von dem jeweiligen konkreten Gericht ab und können nicht als starre Fristen angesehen werden (Auslastung und Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Familiengerichts; Corona usw.).
Was fragt der Richter bei der einvernehmlichen Scheidung?
Viele stellen vor dem Termin diese Frage dem jeweiligen Scheidungsanwalt. Das hört man immer wieder von den jeweiligen Anwälten.
Der Richter fragt die Beteiligten, seit wann sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Er will konkret von beiden den Trennungszeitpunkt erfahren. Ferner, ob man auch tatsächlich geschieden werden möchte. Dies muss man als Partei dann persönlich vor Gericht beantworten bzw. online via Videokonferenz. Anschließend werden gegebenenfalls die Rentenanwartschaften kurz besprochen und der Versorgungsausgleich sozusagen besprochen und geregelt. Der Richter fragt also bei der einvernehmlichen Scheidung nicht, warum man geschieden werden möchte oder warum die Ehe gescheitert ist („Grund der Scheidung“).
Dies ist der entscheidende Unterschied zu der streitigen Scheidung. Sie haben noch Fragen zu unserem Produkt „Scheidung online einvernehmlich“? Wir helfen gerne weiter.
Wird man automatisch nach 3 Jahren geschieden?
Eine Scheidung ohne Anwalt nach 3 Jahren ist nicht möglich.
Denn eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht zulässig. Auch nicht bei der einvernehmlichen Scheidung oder nach drei Jahren Trennung. Ein Scheidungsantrag ohne einen Anwalt ist nicht zulässig und wird vom Familiengericht abgewiesen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, dass der zweite Ehegatte sozusagen als Antragsgegner auch ohne einen eigenen Anwalt der Scheidung zustimmt. Also EIN SCHEIDUNGSANWALT ist unbedingt notwendig. Ein zweiter Anwalt nicht.
Man wird auch nach drei Jahren Trennung nicht automatisch geschieden. Die Scheidung erfolgt nur auf ausdrücklichen Antrag durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht.
FAQ SCHEIDUNG EINVERNEHMLICH
Wo reiche ich die Scheidung einvernehmlich ein?
I. Sachliche Zuständigkeit Scheidung einvernehmlich
Sachlich zuständig für die Scheidung einvernehmlich ist das Familiengericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht.
⇒⇒Finden Sie Ihr zuständiges Gericht
II. Örtliche Zuständigkeit Scheidung einvernehmlich
Welches konkrete Familiengericht örtlich zuständig ist zur Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung ist in § 122 FamFG geregelt:
1. Sind aus der zu scheidenden Ehe Kinder hervorgegangen, ist das Gericht für die Scheidung einvernehmlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Sind keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder vorhanden, ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten beim jeweiligen Scheidungsantrag im Bezirk dieses Gericht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Beispiel: Die Ehegatten lebten während der Ehe in Stuttgart, nun wohnt der Ehemann in München, die Ehefrau wohnt weiterhin in Stuttgart. Zuständig für Ihre Scheidung einvernehmlich ist das Familiengericht Stuttgart.
3. An dritter Stelle kommt das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
4. An vierter Stelle kommt das Gericht in Betracht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
5. Ist kein Gericht nach den vorangegangenen Alternativen in der vorgegebenen Reihenfolge örtlich zuständig, gilt für das konkrete Scheidungsverfahren die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin.
6. Umzug während der einvernehmlichen Scheidung
Ist das Scheidungsverfahren zunächst einmal bei dem örtlich zuständigen Familiengericht rechtshängig und zieht einer der beteiligten Ehegatten während des laufenden Scheidungsverfahrens um, ist dies unerheblich, denn es bleibt weiterhin das zunächst angerufene Familiengericht für Ihre einvernehmliche Scheidung zuständig. Ein späterer Umzug, nämlich während des laufenden Scheidungsverfahrens hat also keinen Einfluss mehr auf die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts. Entscheidend sind die Verhältnisse bei Einreichung des Scheidungsantrags.
Was kostet mich die Scheidung einvernehmlich?
Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung richten sich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute und nach der Anzahl der Kinder, denen mindestens ein Ehegatte unterhaltspflichtig ist. Es reicht aus, wenn Sie uns das ungefähre Nettoeinkommen mitteilen. Unterlagen brauchen wir nicht. Stellen Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage online. Die Scheidung einvernehmlich ist preiswerter und schneller.
Unverbindliche Anfrage für eine einvernehmliche Online-Scheidung
→Individueller Kostenvoranschlag für Ihre einvernehmliche Scheidung
Wann ist es eine Scheidung einvernehmlich?
Von einer einvernehmlichen Scheidung redet man, wenn die Auflösung der konkreten Ehe durch die richterliche Entscheidung (§ 1564 BGB) ansteht, jedoch mit der Besonderheit, dass beide Ehegatten sich bezüglich der Ehescheidung wie auch bezüglich der Scheidungsfolgen einig sind und vor Gericht dem Antrag auf Ehescheidung vom jeweiligen Ehepartner zugestimmt wird. Dann liegt eine Scheidung einvernehmlich vor. Es ist dann nur ein gemeinsamer Anwalt ausreichend. Wir beraten Sie in dem Sinne, dass Ihre Anliegen vorgerichtlich gelöst und geregelt werden. So sparen Sie und die Kosten des gesamten Verfahrens werden spürbar gesenkt.
ONLINE AKTE
Mit der ONLINE Web-Akte können Sie auch Unterlagen und Dokumente hochladen und somit mit der Anwaltskanzlei bequem 24 Stunden am Tag korrespondieren. Sie können sich online immer auf dem neuesten Stand Ihres Verfahrens halten. Den Zugang erhalten Sie von uns.
Die WebAkte ist eine gesicherte Kommunikationsplattform, mittels welcher Sie verschlüsselt Informationen und Daten austauschen können – einfach und mit TÜV-geprüfter Sicherheit.
FAQ SCHEIDUNG ONLINE
Wie schnell ist die Scheidung Online?
Zunächst erhalten wir online und verschlüsselt Ihre Anfrage für die Scheidung online. Die Kontaktaufnahme ist völlig unverbindlich und kostenlos. Durch Ihre Anfrage entstehen also keine Kosten. Wir behalten uns natürlich vor, Ihre Anfrage durch einen Scheidungsanwalt zu prüfen und Sie gesondert über die Annahme bzw. die Ablehnung zu informieren.
Informationen, die Sie bezüglich der Scheidung online an unsere Kanzlei senden, werden bei uns verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar!
→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNG ONLINE
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns grundsätzlich zwischen 12-24 Stunden wiederum bei Ihnen. Die offenen Fragen werden erörtert, fehlende Informationen noch besprochen und Ihnen wird eine Kostenübersicht versandt. Dabei berechnen wir nur die Mindestgebühren, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen. Anschließend wird der Antrag bezüglich der Scheidung online dem zuständigen Gerich per BEA online versandt. Wir verfügen über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das System ermöglicht eine sichere elektronische Online-Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und dem konkreten Gericht. Die Scheidung online wird also über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versandt. Sie erhalten parallel jegliche Informationen und sozusagen die Sachstände über unsere WebAkte. Grundsätzlich erhalten Sie nach 1-3 Monaten dann einen Termin vom zuständigen Familiengericht. Je nach Auslastung und Arbeitsweise des Gerichts kann sich dies aber unterscheiden.
Wie beantrage ich die Scheidung online?
Durch unsere WebAkte, unserer besonderer 24-Stunden Mandantenservice, stellen Sie bitte Ihre Anfrage kostenlos online. Sie können bei uns die Infos für die Scheidung online problemlos senden.
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Die V · A · O Anwaltskanzlei hilft Ihnen mit einer über 15-jährigen Erfahrung im Bereich des Familienrechts durch erfahrene Scheidungsanwälte weiter. Ihre Scheidung online wird zentral von einem Scheidungsanwalt für Sie bearbeitet.
WICHTIG: Sie haben immer nur einen Ansprechpartner. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 20 Kooperationsanwälten zusammen.
→ KOSTENLOSE ANFRAGE SCHEIDUNGSANTRAG
Was kostet mich die Scheidung online einvernehmlich?
Auch bei einer Scheidung online ist ein Anwalt unbedingt notwendig, denn es besteht in Deutschland für die Scheidung ein Anwaltszwang in dem Sinne, dass den konkreten Scheidungsantrag der Scheidungsanwalt einreicht und der andere Ehegatte dann zustimmen kann. Ohne einen Scheidungsanwalt wird Ihr Scheidungsantrag abgewiesen.
Eine einvernehmliche Online-Scheidung ohne Streit ist natürlich günstiger und endet schneller.
Im Durchschnitt entstehen Anwaltskosten zwischen 850,85 und 2900 Euro für einen Scheidungsanwalt. Es kommen noch Gerichtskosten hinzu. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich und erstellen einen kostenlosen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung online.
V • A • O Anwaltskanzlei
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