Die Fahrerflucht – Die Verteidigung

Einmal beim Ein- oder Ausparken etwas abgelenkt gewesen, zu dicht an einem geparkten Fahrzeug vorbeigefahren oder sonst kurz unachtsam gewesen und schon hat ein anderes Fahrzeug einen Schaden, wie eine Delle oder einen Kratzer am Lack.

Gerade dann, wenn ein solcher Vorfall  passiert, müssen Sie unbedingt Ruhe bewahren.

Falls der Schaden vor Ort nicht zeitnah von Ihnen gemeldet wurde, raten wir Ihnen zunächst einmal KEINE ANGABEN bei der POLIZEI usw. zu machen. Bewahren Sie Ruhe und antworten Sie auf die Vorwürfe schriftlich durch einen Anwalt. Wir beantragen zunächst AKTENEINSICHT. Anschließend besprechen wir die gesamte Ermittlungsakte mit Ihnen.

Wir helfen weiter.

V A O

Anwaltskanzlei