→Ja, sie lacht, wenn Sie die Regulierung ohne Anwalt vornehmen, denn…

…..die Anwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% übernommen.

Ohne Anwalt kann man nun pauschal behaupten, dass man das streitgegenständliche KFZ nachbesichtigen muss, das Gutachten von Ihnen fehlerhaft oder nicht zu gebrauchen ist, die Stundensätze überhöht sind, die Schäden nicht nachvollziehbar sind usw.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen, Kürzungen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Zitat Oberlandesgericht Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13

→Ja, sie lacht, wenn Sie die Regulierung bei einem erheblichen Schaden (über 750 Eur brutto) mit einem Kostenvoranschag vornehmen, denn…

…..dann kann die Haftpflichtversicherung behaupten, mit dem Kostenvoranschlag kann man nicht regulieren und bietet Ihnen ihren eigenen Gutachter im Hause oder Kooperationsgutachter an.

Wie rechnet der wohl den Schaden aus?

Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nicht den Nutzungsausfall, die Wertminderung und ggf. die Altschäden usw.

Bitte nicht denken, dass wenn man zu VW, BMW, Mercedes usw. geht und einen Kostenvoranschlag ohne Fotos anfertigen lässt, dass dann problemlos das Geld von der Versicherung ausbezahlt wird.

„BITTE ZUM SELBSTÄNDIGEN, FREIEN GUTACHTER VOR ORT GEHEN!“

→Ja, sie lacht, wenn Sie am Telefon vorschnell auf Angebote eingehen, denn…..

…..dann kann die Haftpflichtversicherung „ihre Partnerwerkstätte“ Ihnen anbieten, die dann für die Versicherung „günstig reparieren.“

DIESE WERKSTÄTTEN ARBEITEN SOZUSAGEN INDIREKT FÜR DIE VERSICHERUNGEN

Partnerwerkstätte von Innovation Group, HUK Autoservice GmbH, SPN Service Partner Netzwerk GmbH usw. bieten den Versicherungen günstige Werkstätte an. Und genau einer dieser Werkstatt wird dann Ihnen angeboten.

Wird dann mit Ihnen die Reparatur abgestimmt oder mit der Versicherung?

Die Stundensätze dieser Partnerwerkstätte sind beeinflusst und künstlich, vgl. auch AUFSATZ
Zeitschrift, Zfs,  38.Jahrgang, Mai 2017, S. 250 ff. und Studie des FRAUNHOFER-INSTITUT IAO, REPARATURMANAGEMENT
IN DER KFZ-VERSICHERUNG.

 

→Ja, sie lacht, wenn Sie bei der Versicherung anrufen und nicht wissen, was zu tun ist, denn…..

…..dann sind Sie nicht nur Geschädigter, sondern auch ggf. Opfer der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

„BITTE IMMER MIT GUTACHTER UND ANWALT DIE REGULIERUNG VORNEHMEN.“

Die Kosten für den Anwalt und Gutachter übernimmt die gegenerische Versicherung zu 100%, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verurusacht haben!

V • A • O

Anwaltskanzlei

 

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