100 % Kostenübernahme der Kosten des Gutachters, wenn Sie nicht Schuld sind!

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss ab einem Schaden von grundsätzlich 800 Eur brutto die Kosten eines freien, unabhängigen Gutachters übernehmen!

Zumindest die Kosten des Kostenvoranschlags, welches auch grundsätzlich ihr Gutachter erstellen kann (bei einem Schaden unter 800 Eur).

Brauche ich wirklich einen eigenen Gutachter? Die Versicherung war am Telefon so nett und wollte ihren schicken!

👉 Ohne einen eigenen, unabhängigen, selbständigen Gutachter laufen Sie der Gefahr, dass die Versicherung ihren eigenen Gutachter zu Ihnen schickt. Dieser ist nicht unparteiisch!

Gehen Sie nicht auf den Gutachter der Versicherung bzw. deren Kooperationsgutachter ein.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat das primäre Ziel, ihren Schaden gering zu halten.

V • A • O Anwaltskanzlei

Die Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

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