Verschenken Sie kein Geld bei der Unfallregulierung!

Die Regulierung ohne Anwalt ist meistens nicht so erfolgreich, wie mit einem Fachanwalt.

Wir mussten oft feststellen, dass willkürlich gekürzt wurde.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen, Kürzungen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Zitat: Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Urteil vom 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13

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Anwaltskanzlei